Vorschau:
In Bayern und Hessen ist die Nutzung von Handys an Schulen auf Ebene des Bundeslandes untersagt. Schulen können in ihrer jeweiligen Hausordnung die Art der möglichen Nutzung genauer regeln. In meinem Umfeld führen Schulen Handynutzungsverbote ein. Daran besteht seltsamerweise ein erhöhtes mediales Interesse. Es lässt sich also mit einer entsprechenden Nutzungsordnung Aufmerksamkeit generieren. Aufwind bekommt diese Strategie aus Skandinavien, wo in mehreren Ländern der bisherige Digitalkurs mehr und mehr kritisch gesehen, aber medial undifferenziert dargestellt wird, da z.B. Schweden bereits in der Grundschule einen rein(!) digitalen Weg beschritten hat, der mit dem bisherigen Weg in Deutschland nicht vergleichbar ist. Handynutzungverbote an Schulen stoßen natürlich auch auf Widerspruch. Dieser ist im Gegensatz zur Argumentation der Befürworter eines Verbots meist wesentlich reflektierter und adressiert nicht selten strukturelle Herausforderungen im Schulsystem. Dazu gehört die Tatsache, dass Erwachsene und vor allem Lehrkräfte an Schulen wesentlich mehr zu sagen haben als Schüler:innen. Das ist im Kontext der Förderung einer demokratischen Haltung nicht immer hilfreich und nicht selten treten performative Widersprüche auf: Einerseits ist Demokratieförderung das höchste Ziel von Schule und rangiert in nahezu jedem Schulgesetz ganz oben. Anderseits werden die Mehrheitsverhältnisse in schulischen Gremien diesem Anspruch nicht im Entferntesten gerecht. Dieses Machtungleichgewicht zwischen Erwachsenen und Jugendlichen rangiert unter dem Begriff Adultismus. Ich erlebe beide Seiten – Befürworter und Kritiker – mittlerweile als problematisch: Verbote sind immer Notbehelfe und setzen selten an den eigentlichen Ursachen an, erschaffen aber die Illusion, dass eine erfolgreiche Handlung vollzogen worden ist. Die Argumentation der Gegner von Handynutzungsverboten...