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Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule umfasst neben der Vermittlung konkreter Inhalte und der Entwicklung von Kompetenzen den Aufbau von Wertvorstellung. Um welche Werte es sich dabei genau handelt, ist in den Verfassungen der Bundesländer verankert. Beispiel: Verfassung des Freistaates Sachsen → Artikel 101: Grundsätze der Erziehung und Bildung Ehrfurcht vor allem LebendigenNächstenliebeFriedenErhaltung der UmweltHeimatliebesittliches und politisches VerantwortungsbewusstseinGerechtigkeitAchtung vor der Überzeugung des anderenberufliches Könnensoziales Handelnfreiheitlich-demokratische Haltung Diese finden eine Konkretisierung in den Lehrplänen. Ziel der schulischen Werteerziehung ist es, auf ein gelingendes Miteinander in einer demokratischen und vielfältigen Gesellschaft zu orientieren. Dabei zeigt sich Schule als Gesellschaft „im Kleinen“ in ihrer gesamten Heterogenität aus Herkunft, kultureller Identität, religiöser Sozialisation, Alter, Geschlecht, familiärer und sozioökonomischer Hintergründe uvm. Je älter die Schüler sind, um so bewusster findet die Auseinandersetzung mit eigenen, anderen und gemeinsamen Wertvorstellungen statt. Erst wenn die Vielfalt der Mitschüler in der Klassen- und Schulgemeinschaft nicht nur wahrgenommen wird, sondern ihr aktiv und interessiert begegnet wird, können sich gegenseitige Wertschätzung und Toleranz...

Zum vollständigen Beitrag: Werteorientierung in der Grundschule
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